Coswiger WAB hebt die Grundentgelte anDer Aufsichtsrat der Coswiger Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft mbH (WAB) hat im September d. J. beschließen müssen, die Grundentgelte für Trink- und Abwasser zum 1. Oktober 2008 anzuheben (s. Einlageblatt im Coswiger Anzeiger vom 18.9.).
In der Vergangenheit erfolgten Preisanpassungen im Trinkwasserbereich ausschließlich über den Mengenpreis. Wir erinnern hier an die drastische Senkung des Verbrauchspreises im Jahre 2003. Jetzt aber haben die demografische Entwicklung, also der zwar langsame, aber stetige Rückgang der Bevölkerungszahl und – auch wenn dies kurios klingen mag – die ständig zunehmende Tendenz zum Wassersparen dazu geführt, dass eine Preissteigerung unumgänglich geworden ist.
Rund 80 Prozent aller anfallenden Kosten in der Wasserwirtschaft sind Fixkosten (z. B. die Abschreibungen für das gesamte technische System oder die Zinsen für Kredite), auf die das Verbrauchsverhalten keinen Einfluss hat: die Leitungen müssen intakt sein, auch wenn weniger Wasser hindurch fließt. Es wird also heute weniger Wasser verbraucht als früher, und folglich steigen die Fixkosten pro Abnehmer und pro Kubikmeter.
Die Abnahme von Trinkwasser durch unsere Kunden ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. Die Folge ist ein Anstieg des Wasserpreises (Mengenpreis). Dieser wiederum bewirkt einen weiteren Absatzrückgang. Um dieser Preisspirale zu entkommen setzen nicht nur die WAB Coswig, sondern auch andere Wasserversorger zunehmend auf die Refinanzierung ihrer Fixkosten über den Grundpreis. Dies musste zum jetzigen Zeitpunkt seinen Niederschlag in der Preisgestaltung finden.
Es kommt noch hinzu, dass der Energiepreis und auch die Wasserbezugskosten gestiegen sind.
Zum 1. Oktober sind nun die fälligen Grundentgelte für Trinkwasser für den kleinsten Wasseranschluss (Qn 2,5) von derzeit sechs Euro im Monat auf 9,60 Euro gestiegen. Mit der Mehrwertsteuer von sieben Prozent wird dabei ein Gesamtgrundentgelt von 10,27 Euro im Monat fällig.
Obwohl es beim Abwassermengenentgelt sogar eine geringfügige Entlastung von12 Cent pro Kubikmeter gibt, kommt die WAB auch hier nicht um eine Erhöhung des Grundentgeltes herum.
Die Auswirkungen dieser Erhöhungen hat die Geschäftsführung der WAB im Vorfeld berechnet und dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt.
- Auf einen 1-Personen-Haushalt (alles im eigenen Grundstück) mit einem jährlichen Verbrauch von 32,5 Kubikmetern Trinkwasser kommt eine monatliche Mehrbelastung von 3,85 Euro für Trinkwasser und 1,81 Euro für Abwasser zu.
- Bei einem 2-Personen-Haushalt schlägt die Erhöhung für einen jährlichen Verbrauch von 65 Kubikmetern mit 1,93 Euro pro Person im Trinkwasser und 0,75 Euro/Person im Abwasser zu Buche.
- Für einen 4-Personen-Haushalt relativiert sich die Erhöhung auf 0,96 Euro pro Person beim Trinkwasser und 0,21 Euro/Person beim Abwasser.
Diese Entscheidung war nicht einfach, aber unumgänglich. Ihre persönlichen Fragen dazu beantwortet Ihnen die WAB Coswig gern – Tel. 03523/779910.
Jörg Morgenstern
Geschäftsführer der Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Coswig mbH