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WO und WANN kann ich meine Eheschließung anmelden?
WAS ist mitzubringen?

Die Eheschließung kann beim Standesamt eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes der Partner angemeldet werden. Die Anmeldung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit.

Die Terminvergabe erfolgt nach Vorlage der vollständigen Unterlagen und der Prüfung der Ehefähigkeit.

Geheiratet werden kann im Standesamt der Anmeldung oder in jedem anderen Standesamt in Deutschland.

Ledige Deutsche benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes seines Wohnortes
    (Haupt- und Nebenwohnung).

  • beglaubigte Abschrift / Ablichtung aus dem Geburtenregister
    Diese Urkunde erhalten die Bürger im jeweiligen Standesamt des Geburtsortes.

  • urkundlicher Nachweis einer Namensänderung (sofern eine solche erfolgt)

  • Verleihungsurkunden akademischer Grade (sofern zutreffend)

  • bei gemeinsamen Kindern: die Geburtsurkunde der Kinder und die Vaterschaftsanerkennung und, wenn vorhanden, die gemeinsame Sorgerechtsbescheinigung

Geschiedene oder verwitwete Deutsche benötigen zusätzlich:

  • Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe

  • rechtskräftiges Scheidungsurteil der Vorehe

  • Geburtsurkunden für minderjährige Kinder, für welche das Sorgerecht besteht 

  • bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners der Vorehe

Bei Eheschließungen mit Auslandbeteiligung bitte Informationen im Standesamt selbst einholen.