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WO und WANN kann ich meine Eheschließung anmelden?
WAS ist mitzubringen?
Die Eheschließung kann beim
Standesamt eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes der Partner angemeldet werden.
Die Anmeldung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit.
Die Terminvergabe erfolgt nach
Vorlage der vollständigen Unterlagen und der Prüfung der Ehefähigkeit.
Geheiratet werden kann im Standesamt
der Anmeldung oder in jedem anderen Standesamt in Deutschland.
Ledige Deutsche benötigen:
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Personalausweis oder
Reisepass
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Aufenthaltsbescheinigung
des Einwohnermeldeamtes seines Wohnortes
(Haupt- und Nebenwohnung).
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beglaubigte Abschrift /
Ablichtung aus dem Geburtenregister
Diese Urkunde erhalten die Bürger im jeweiligen Standesamt des Geburtsortes.
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urkundlicher Nachweis einer
Namensänderung (sofern eine solche erfolgt)
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Verleihungsurkunden
akademischer Grade (sofern zutreffend)
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bei gemeinsamen Kindern: die
Geburtsurkunde der Kinder und die
Vaterschaftsanerkennung und, wenn vorhanden, die gemeinsame
Sorgerechtsbescheinigung
Geschiedene oder verwitwete Deutsche benötigen
zusätzlich:
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Eheurkunde bzw.
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe
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rechtskräftiges
Scheidungsurteil der Vorehe
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Geburtsurkunden für minderjährige Kinder, für welche das Sorgerecht
besteht
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bei Verwitweten die
Sterbeurkunde des Ehepartners der Vorehe
Bei Eheschließungen mit
Auslandbeteiligung bitte Informationen im Standesamt selbst einholen.
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