Grundsteuer
Die aktuell gültigen Hebesätze betragen in Coswig
- Grundsteuer A: 310 v.H.
- Grundsteuer B: 415 v.H.
Nachdem Bundestag und Bundesrat die Grundsteuerreform beschlossen haben, müssen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.
Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft hatten Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 oder der Erbbauberechtigte eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abzugeben. Die Abgabefrist endete am 31.01.2023.
Achtung! Alle, die am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundstücken in Sachsen sowie erbbauberechtigt waren, waren nach § 149 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 228 Bewertungsgesetz und der die Bekanntmachung vom 30. März 2022 ersetzenden öffentlichen Bekanntmachung vom 4. November 2022 (BStBl I 2022 Seite 1448) verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 abzugeben.
Sofern noch nicht erfolgt, ist die Feststellungserklärung elektronisch (z. B. über ELSTER, www.elster.de) oder – sofern zulässig – nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform bis spätestens 30. Juni 2023 einzureichen. Die Abgabefrist wird hierdurch nicht verlängert.
Bei Nichtabgabe der Feststellungserklärung werden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt (§ 162 AO). Wegen Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe von Feststellungserklärungen ist gem. § 152 AO die Festsetzung eines Verspätungszuschlags möglich. Die Höhe des Verspätungszuschlags ist maßgeblich von der Dauer der Fristüberschreitung abhängig.
Hier finden Sie eine allgemeine Information des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Grundsteuerreform.
Der Freistaat Sachsen hat die Internetseite Grundsteuer - Finanzämter - sachsen.de freigeschaltet, auf der eine Vielzahl von Informationen zu finden ist, z.B. zur Feststellungserklärung, zuständiges Finanzamt oder Flurstücksinformationen im Grundsteuerportal.
Alle Kontaktinfos hier: Bewertung (Haus- und Grundbesitz, Betriebsvermögen, Bedarfsbewertung) - Finanzämter - sachsen.de
Ein Erklärvideo der Finanzverwaltung zur Nutzung von „Mein Elster“ finden Sie hier.
Bei konkreten Fragen zur Bewertung Ihres Grundstücks setzen Sie sich bitte direkt mit dem Finanzamt Meißen (für Coswig: Tel. 03521/718-2227) in Verbindung.
Die ersten Grundstückseigentümer haben schon ihre neuen Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt erhalten. Zum Teil weisen diese einen deutlich höheren Messbetrag aus. Daraus kann noch nicht auf die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer geschlossen werden!
Erst, wenn alle Messbeträge für das Stadtgebiet ermittelt worden sind, kann die Stadt den neuen Hebesatz festlegen. Mit dieser Anpassung des Hebesatzes kann gewährleistet werden, dass sich das Gesamtvolumen der Grundsteuer nicht wesentlich verändert. Für den einzelnen Eigentümer können sich dennoch höhere, aber auch niedrigere Beträge in der Grundsteuer ergeben.
Die neuen Grundsteuerbescheide werden frühestens im Jahr 2024 versendet.
Video des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) zur Grundsteuerreform
Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes und dem Deutschen Städtetag hat der DStGB ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht. In diesem wird auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden hingewiesen und weshalb die Reform notwendig war.