Anmeldung der Schulanfänger 2019

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Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2018/2019 für alle Kinder, die zwischen dem 01.07.2012 und dem 30.06.2013 geboren sind, die Schulpflicht. Kinder, die das 6. Lebensjahr bis spätestens 30.09.2019 vollenden, können von ihren Sorgeberechtigten in der Schule angemeldet werden.

Die Stadtverwaltung bittet deshalb die Eltern bzw. Sorgeberechtigten, ihr Kind am Mittwoch, 29.08.2018, von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, an einer der folgenden öffentlichen Coswiger Grundschulen anzumelden:

Grundschule Mitte
Radebeuler Str. 10

Grundschule Brockwitz
Dresdner Str. 170

Grundschule West
Heinrich-Heine-Weg 23

Bereits Anfang Mai 2018 wurden die Sorgeberechtigten durch die Stadtverwaltung schriftlich über den bevorstehenden Schulanmeldetermin informiert. Die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes besteht auch dann, wenn Sie keinen Brief erhalten haben sollten.

Zur Schulanmeldung sind die Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben der Stadtverwaltung mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2019/2020 (Schulanmeldebestätigung) mitzubringen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an einer der oben genannten Grundschulen angemeldet werden.

Ralf Herzog
SB Kindertagespflege/Schulen & Jugend

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