Dezemberhilfe und Preisbremse

Stadtwerke Elbtal GmbH (SWE) hat die Dezemberhilfe komplett ausgezahlt und Kunden um 2,2 Mio. Euro entlastet

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag 2022 für Gas und Wärme übernommen hat und die Strom- und Gaspreisbremse, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar greift.

SWE hat die Dezemberhilfe allen betroffenen 7400 Gas- und Wärmekunden gutgeschrieben. Damit werden die Kunden vom Bund mit über 2,2 Mio. Euro entlastet. Das Unternehmen hat gemeinsam mit dem Partner SachsenEnergie intensiv daran gearbeitet, die Maßnahmen des erst im November beschlossenen Gesetzes in der Abrechnung umzusetzen, damit die Kunden kurzfristig von hohen Energiekosten entlastet werden.

Annett Müller-Bühren, die kfm. Geschäftsführerin, ist froh, dass es gelungen ist, dass die Dezemberhilfe bei den Kunden angekommen ist. Mittlerweile sind die Großhandelspreise für Strom und Gas gesunken, aber immer noch auf hohem Niveau. Deshalb ist nach wie vor notwendig, Gas und Strom zu sparen.

Das Unternehmen kann sich nicht zurücklehnen. Im nächsten Schritt sind die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme umzusetzen. Der Teufel steckt im Detail, weil es eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen gibt. Die Kunden müssen nichts tun, denn die Berücksichtigung erfolgt automatisch über den Abschlag oder die Jahresrechnung.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas und Wärme?

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie gesetzlich bestimmte andere Kundengruppen (z.B. Vereine) erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 Cent pro Kilowattstunde. Wird Wärme bezogen, wird der Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?

Für Stromkundinnen und -kunden, die maximal 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% der aktuellen Jahresverbrauchsprognose auf 40 ct / kWh gedeckelt. Die aktuelle Jahresverbrauchsprognose entspricht dem für Januar 2023 vom Netzbetreiber ermittelten Jahresverbrauch. Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: wird mehr als 80% im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der i.d.R. höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen, aber die systemseitige Anpassung nimmt jedoch noch Zeit in Anspruch. Daher bitten wir unsere Kunden um Geduld, bis die Preisbremsen und die neuen reduzierten Abschläge im System sind und eine schriftliche Information erfolgt.

Über 7500 Gaskunden und 30.500 Stromkunden in Radebeul und Coswig vertrauen der SWE und profitieren von den Entlastungspaketen. Trotz dieser Entlastungsmaßnahmen werden die Energiekosten auch in Zukunft auf sehr hohem Niveau sein, so dass der kluge Umgang mit Energie weiterhin an Bedeutung gewinnt. Als lokales Stadtwerk ist es der SWE wichtig, ihre Kunden in der schwierigen Zeit zu unterstützen und bei Fragen rund um das Thema Energiesparen beratend zur Seite zu stehen.

Wichtige Tipps dazu finden sie auf der SWE Homepage unter www.stadtwerke-elbtal.de.

Technische Werke Coswig GmbH ebenfalls mit Entlastung bei Fernwärme

Die Technische Werke GmbH (TWC) hat Ihren Wärmekunden für Dezember 2022 einen Betrag von insgesamt 853 Teuro gutgeschrieben. Somit wurden auch die Coswiger Fernwärmekunden als Letztverbraucher in das Entlastungspaket des Bundes einbezogen.

Ab März 2023 wird das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz für die Wärmekunden der TWC umgesetzt; die Monate Januar und Februar rückwirkend mit der Märzrechnung.

Diese Entlastungen stammen aus Mitteln des Bundes, und der Versorger reicht sie vollständig an den jeweiligen Letztverbraucher weiter.

Weiteren Details zur Umsetzung des Gesetzes sowie ein Berechnungsbeispiel sind auf der Homepage der TWC zu finden.

http://www.tw-coswig.de

 

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