Feuerwerk ja - mit Rücksicht!
Das ist offensichtlich immer noch nicht allen klar. Insbesondere an den Wochenenden, aber auch in den Nachmittags- und Abendstunden werden immer wieder pyrotechnische Erzeugnisse wie Knaller, Böller oder gleich ganze Feuerwerksbatterien abgebrannt.
Einige sind möglicherweise aus besonderem Anlass ausnahmsweise erlaubt. Wenn dies der Fall ist, werden diese allerdings in der Regel freitags und sonnabends zwischen 21:00 und 22:00 Uhr abgebrannt. Aktuell genehmigte Feuerwerke sind auf unserer Internetseite unter https://www.coswig.de/de/events.html einsehbar.
Alle anderen Feuerwerke und Knallerei sind illegal! Sie stören das Zusammenleben und gefährden nicht selten Sachwerte - in Ausnahmefällen sogar die Gesundheit Unbeteiligter.
Daher noch einmal zur Klarstellung: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur in der Zeit vom 31.12. bis einschließlich zum 01.01. abgebrannt werden (siehe § 23 und § 43 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz [1. SprengV]). Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten!
Wir haben in unserer Polizeiverordnung im § 21 Abs. 1 geregelt, dass das Abbrennen darüber hinaus auf Fahrbahnen, Radwegen und kombinierten Geh-/Radwegen, Feuerwehrzufahrten, Feuerwehraufstellflächen sowie bei Menschenansammlungen (mehr als zwölf Personen) verboten ist. Warum das so ist, sollte eigentlich jeder verstehen.
Da das rechtswidrige Abbrennen von Pyrotechnik mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden kann, solle das Abbrennen besser wie gewohnt wieder auf Silvester und Neujahr verlegt werden. Da kann sich jeder darauf einstellen, und bei sorgsamen Umgang kommen wir alle gut in das neue Jahr.
Olaf Lier
Fachbereichsleiter Ordnungswesen