Infos über Grundsteuerreform
Ende April/Anfang Mai 2022 erhalten die Eigentümer von Grundvermögen ein Informationsschreiben des Finanzamtes über ihre Erklärungspflicht. Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken werden ab Mitte Juni angeschrieben.
Neben dem Aktenzeichen sind die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, ersichtlich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert. Auf dem Grundsteuerportal Sachsen können für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden. Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet.
Ab dem 1. Juli 2022 können Sie Ihre Erklärung über ELSTER kostenlos und elektronisch abgeben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Privatpersonen ihre Grundsteuererklärung auch ohne Elsterzugang abgeben - Link und Infos hier: www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de
Bei Anforderung eines Papierfragebogens (über die zentrale Hotline 03578 3344 2022) beginnt die 14-Tage-Frist zur Auskunftserteilung ab Erhalt des Fragebogens neu . Zwischen Bestellung eines Fragenbogens und dem Erhalt können produktionsbedingt bis zu drei Wochen vergehen. Der Versand der Papierfragebogen startet in der nächsten Woche.
Weitere Informationen finden Sie auf Grundsteuer - coswig.de.
Die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Meißen ist erreichbar unter tel. 03521-718 1100.