Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite coswig.de der Stadtverwaltung Coswig.
Geltende rechtliche Anforderungen
Die Stadtverwaltung Coswig ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG) sowie dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO) sowie den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen wurde, barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Barrierefreiheit und nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.
Im Einzelnen ist folgender Punkt nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Die sichtbare Beschriftung eines Elements stimmt nicht mit seinem technischen Namen überein, wodurch Spracheingabe-Software den Befehl nicht erkennt.
Hinweis zu PDF-Dateien
Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente (z. B. Bedienungsanleitungen, Konformitätserklärungen, Energieetiketten, Zertifikate) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
Diese Dateien weisen teilweise strukturelle und technische Einschränkungen auf – darunter fehlende Überschriften-Strukturen, nicht definierte Lese-Reihenfolgen, fehlende Alternativtexte für grafische Inhalte oder nicht getaggte Tabellen. Dadurch sind sie mit assistiven Technologien nur eingeschränkt nutzbar.
Derzeit ist es uns nicht möglich, sämtliche vorhandenen PDF-Dokumente vollständig barrierefrei bereitzustellen. Wir bemühen uns jedoch, zukünftig neue Dokumente – soweit möglich – in barrierefreier Form zu veröffentlichen.
Falls Sie ein bestimmtes Dokument in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen gern eine individuell zugängliche Version zur Verfügung, soweit dies uns möglich ist.
Ergänzung zur Barrierefreiheitserklärung
Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten. Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen.
Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden.
Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:
- Schriftgröße
- Kontrast
- Hervorhebung von Links
- Aktivieren eines Bildschirmlesers
- Nutzung der Profile, um mehrere Einstellungen gleichzeitig zu aktivieren.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 15.09.2026 überprüft. Der Stand der Barrierefreiheit wurde am 30.06.2022 in Form einer Einstiegsprüfung der Startseite durch die BIKKOSAX überprüft und die daraus resultierenden Empfehlungen umgesetzt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO.
Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften
Auf § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 3 und 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 wird hingewiesen. Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings von der oben genannten Verpflichtung ausgenommen:
- Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren (§ 9 VwVfG) gebraucht werden.
- Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden.
- Karten (z.B. Planzeichnungen), deren wesentliche Information in barrierefreier Alternative angeboten wird.
- Inhalte Dritter, bei denen dynamisch Inhalte hinzugefügt werden.
- Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden.
Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus
Wir haben die Absicht, die Barrierefreiheit über gesetzliche Anforderungen hinaus zu verbessern. Daher planen wir, unser Angebot langfristig um die Funktionen Leichte Sprache zu ergänzen.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen beziehungsweise sollten Sie der Meinung sein, dass Sachverhalte unnötig kompliziert dargestellt werden, senden Sie uns bitte eine E-Mail an stadt@coswig.de, rufen Sie uns an unter 03523 – 66 731 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen beziehungsweise Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Falls innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten beziehungsweise mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Kontakt:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: www.durchsetzungsstelle.sachsen.de