Bücher und Register des Standesamtes

Seit einiger Zeit sind Familienforschung sowie wissenschaftliche und heimatgeschichtliche Forschung in Standesamtsunterlagen wesentlich erleichtert.

Rechtslage

Zum 1. Januar 2009 trat ein neues Personenstandsgesetz in Kraft. Seitdem sind die kommunalen Archive auch zuständig für die Archivierung eines Teils der Personenstandsbücher und –register, die bisher die Standesämter verwalteten.

Demnach gehen

  • Geburtenbücher nach 110 Jahren
  • Heiratsbücher nach 80 Jahren
  • Sterbebücher nach 30 Jahren

in Archivgut über. Jährlich wird ein weiterer Jahrgang übernommen.

Im Stadtarchiv Coswig befinden sich die Bücher der Standesämter Coswig und Brockwitz. In den Jahren 1965 - 1999 wurden auch Standesamtsfälle von Gauernitz und seinen Ortsteilen in Coswig beurkundet. Alle Bücher beginnen 1876, da es erst von da an in ganz Deutschland Standesämter gab.

Benutzung

Die im Stadtarchiv verwahrten Personenstandsunterlagen können als Archivgut benutzt werden. Es gilt die Archivsatzung der Großen Kreisstadt Coswig. Die Benutzung kann versagt oder von Auflagen abhängig gemacht werden, wenn z.B. schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen.

Anfragen richten Sie bitte schriftlich, gern auch per E-Mail, an das Stadtarchiv:

Stadtarchiv Coswig
Karrasstraße 2
01640 Coswig

Tel. 03523 66-108
E-Mail:

Gebühren

Aus archivierten Personenstandsunterlagen werden keine Urkunden im Sinne des Personenstandsgesetzes ausgestellt.

Die Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Auskünften, die Erstellung von Kopien, beglaubigt oder unbeglaubigt, aus Registern und Büchern des Standesamtes richten sich nach der Kostensatzung in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis der Großen Kreisstadt Coswig.