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Der Stadtrat ist das exekutive Hauptorgan der Stadt Coswig. Er besteht aus 26 Mitgliedern, die für die Dauer von fünf Jahren von der Bürgerschaft gewählt werden.
Im Satzungsverzeichnis ist eine Auswahl der wichtigsten Satzungen und Verordnungen abrufbar, die vom Coswiger Stadtrat beraten und beschlossen wurden.
Hier finden Sie neben aktuellen Informationen zum Thema Wahlen die ausführlichen Ergebnisse der jeweils letzten Urnengänge für die Coswiger Stimmbezirke.