Wahlen in Coswig
Verantwortlich
Sabine Lasch
Zimmer 106
- 03523 66-124
- wahlen@stadt.coswig.de
Wahlhelfer gesucht
Am Sonntag, 04. Oktober 2026 findet die Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Coswig statt. Sollte ein zweiter Wahlgang nötig sein, so erfolgt dieser am Sonntag, 01. November 2026.
Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten, benötigen wir in den Wahllokalen das ehrenamtliche Engagement von etwa 130 Wahlhelfenden. Unterstützen Sie uns!
Wir hoffen auf Ihren Einsatz und möchten uns bereits jetzt für Ihre positive Rückmeldung bedanken.
04.10.2026 ⇒ Oberbürgermeisterwahl
Sie haben Interesse daran Wahlhelfer zu werden. Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Wahlhelfer kann jede Coswigerin und jeder Coswiger werden, die zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind. Das heißt Sie müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Coswig haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Wer selbst zur Wahl antritt oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlags ist darf kein Wahlhelfer sein.
Was haben Wahlhelfer zu tun?
Als Wahlhelfer sind Sie in einem Wahlvorstand tätig. Dieser ist für die Umsetzung eines reibungslosen Wahlgeschehens und die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk zuständig.
Muss ich mich auf meinen Einsatz als Wahlhelfer vorbereiten?
Als Wahlhelfer brauchen Sie keine speziellen Vorkenntnisse. Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und Schriftführer erhalten vor der Wahl eine Schulung. Beisitzer werden am Wahltag vom Wahlvorsteher in ihre Aufgaben eingewiesen.
Wie lange dauert der Einsatz?
Auch wenn die Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind, müssen Sie nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein. Der Wahlhelfereinsatz wird von uns so geplant, dass die Hälfte der Mitglieder des Wahlvorstands am Vormittag und die andere Hälfte am Nachmittag anwesend ist. Zur Ergebnisermittlung ab 18 Uhr sollen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.
Die Briefwahlvorstände beginnen mit der Zulassung der Wahlbriefe je nach Wahl gegen 15 Uhr. Auch hier findet die Ergebnisermittlung ab 18 Uhr statt.
Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?
Ja. Als Wahlhelfer sind Sie ehrenamtlich für die Stadt tätig und erhalten somit eine Aufwandsentschädigung. Diese liegt je nach Wahl zwischen 35 EUR und 75 EUR. Zudem wird für Sie Kaffee und Wasser bereitgestellt.
Die Anmeldung dient der Erfassung von interessierten Personen und bedeutet nicht automatisch eine Berufung in den Wahlvorstand.
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber der Stadtverwaltung Coswig (Verantwortliche) folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung bzw. „Vergessenwerden“ personenbezogenen Daten (Art. 17 DS-GVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DS-GVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DS-GVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO)
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf richten Sie vorzugsweise per E-Mail an folgende Stelle:
Stadt Coswig
Organisation und Wahlen
01640 Coswig
E-Mail: wahlen@stadt.coswig.de
Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist
Der Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postanschrift: Postfach 11 01 32, 01330 Dresden
Hausanschrift: Maternistraße 5, 01067 Dresden
Telefon: +49 351 85471-101
Telefax: +49 351 85471-109
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Bereitstellung personenbezogener Daten
Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Infolge des Widerrufs werden Ihre Daten unverzüglich aus der Wahlhelferdatei der Stadt Coswig gelöscht.
Folge der Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten wäre, dass Sie nicht als ehrenamtlicher Wahlhelfer eingesetzt werden können.