Stimmabgabe (Symbolfoto)

Wahlen in Coswig

Verantwortlich

Sabine Lasch
Zimmer 106

Wahlhelfer gesucht

Am Sonntag, 04. Oktober 2026 findet die Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Coswig statt. Sollte ein zweiter Wahlgang nötig sein, so erfolgt dieser am Sonntag, 01. November 2026.
Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten, benötigen wir in den Wahllokalen das ehrenamtliche Engagement von etwa 130 Wahlhelfenden. Unterstützen Sie uns!

Wir hoffen auf Ihren Einsatz und möchten uns bereits jetzt für Ihre positive Rückmeldung bedanken.



Symbolbild Wahlen - Stimmzettel mit Stift
Wahltermine


04.10.2026 ⇒ Oberbürgermeisterwahl

Fragen und Antworten für Wahlhelfer


Sie haben Interesse daran Wahlhelfer zu werden. Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Wahlhelfer kann jede Coswigerin und jeder Coswiger werden, die zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind. Das heißt Sie müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten Ihren Haupt­wohnsitz in Coswig haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Wer selbst zur Wahl antritt oder Vertrauens­person eines Wahlvorschlags ist darf kein Wahlhelfer sein.

Was haben Wahlhelfer zu tun?

Als Wahlhelfer sind Sie in einem Wahlvorstand tätig. Dieser ist für die Umsetzung eines reibungslosen Wahl­geschehens und die Feststellung des Wahl­ergebnisses im Wahlbezirk zuständig.

Muss ich mich auf meinen Einsatz als Wahlhelfer vorbereiten?

Als Wahlhelfer brauchen Sie keine speziellen Vorkenntnisse. Wahl­vorsteher, deren Stellvertreter und Schrift­führer erhalten vor der Wahl eine Schulung. Beisitzer werden am Wahltag vom Wahl­vorsteher in ihre Aufgaben eingewiesen.

Wie lange dauert der Einsatz?

Auch wenn die Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind, müssen Sie nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein. Der Wahl­helfer­einsatz wird von uns so geplant, dass die Hälfte der Mitglieder des Wahl­vorstands am Vormittag und die andere Hälfte am Nachmittag anwesend ist. Zur Ergebnisermittlung ab 18 Uhr sollen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.

Die Briefwahlvorstände beginnen mit der Zulassung der Wahlbriefe je nach Wahl gegen 15 Uhr. Auch hier findet die Ergebnisermittlung ab 18 Uhr statt.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Ja. Als Wahlhelfer sind Sie ehrenamtlich für die Stadt tätig und erhalten somit eine Aufwands­entschädigung. Diese liegt je nach Wahl zwischen 35 EUR und 75 EUR. Zudem wird für Sie Kaffee und Wasser bereitgestellt.

Anmeldeformular Wahlhelfer


Die Anmeldung dient der Erfassung von interessierten Personen und bedeutet nicht automatisch eine Berufung in den Wahlvorstand.

Für die Wahl:*
Einwilligung*
Was ist die Summe aus 1 und 9?
Datenschutzrechtliche Hinweise


Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber der Stadtverwaltung Coswig (Verantwortliche) folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung bzw. „Vergessenwerden“ personenbezogenen Daten (Art. 17 DS-GVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DS-GVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DS-GVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO)

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf richten Sie vorzugsweise per E-Mail an folgende Stelle:

Stadt Coswig
Organisation und Wahlen
01640 Coswig
E-Mail:

Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist

Der Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postanschrift: Postfach 11 01 32, 01330 Dresden
Hausanschrift: Maternistraße 5, 01067 Dresden
Telefon: +49 351 85471-101
Telefax: +49 351 85471-109
E-Mail:

Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Daten­verarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Infolge des Widerrufs werden Ihre Daten unverzüglich aus der Wahlhelfer­datei der Stadt Coswig gelöscht.

Folge der Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten wäre, dass Sie nicht als ehrenamtlicher Wahlhelfer eingesetzt werden können.

Wahlergebnisse für Coswig

Hier finden Sie die ausführlichen Ergebnisse der jeweils letzten Wahlen für die Coswiger Stimmbezirke. Außerdem können Ergebnisse vorheriger Wahlen auf den Seiten eingesehen werden.

Kreis mit Kreuz in den Farben Schwarz-Rot-Gold und Schriftzug "Bundestagswahl"

Bundestagswahl 2025

Flagge Freistaat Sachsen

Landtagswahl 2024

Wappen Coswig mit Stimmkreuz

Stadtratswahl 2024

Logo des Landkreises Meißen - Schriftzug "Landkreis Meißen" mit hellblauem Linienzug unterstrichen und grünem Haken

Kreistagswahl 2024

Flagge Europäische Union

Europawahl 2024

Rathaus Coswig Blick zum Eingang

OBM-Wahl 2019

Kreis mit Kreuz

Wahlen 2008 - 2019