Stimmabgabe (Symbolfoto)

Wahlen in Coswig

Verantwortlich

Klaus Starke
Zimmer 135

Aktuelle Informationen

Einreichen von Wahlvorschlägen zur Stadtratswahl am 9. Juni 2024

Die Bekanntmachung zur Durchführung der Stadtratswahl und zum Einreichen der Wahlvorschläge erfolgt am 2. März 2024 im Coswiger Amtsblatt. Danach können die Wahlvorschläge in der Stadtverwaltung eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen für das Einreichen von Wahlvorschlägen können unter angefordert werden.

Wahlhelfer gesucht

Zur Durchführung der Wahlen suchen wir stets engagierte Bürgerinnen und Bürger, die uns am Wahltag unterstützen und somit einen reibungslosen Wahlablauf sicherstellen.

Symbolbild Wahlen - Stimmzettel mit Stift
Wahltermine


09.06.2024
⇒ Europa-, Stadtrats- und Kreistagswahl

01.09.2024 ⇒ Landtagswahl

Fragen und Antworten für Wahlhelfer


Sie haben Interesse daran Wahlhelfer zu werden. Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Wahlhelfer kann jede Coswigerin und jeder Coswiger werden, die zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind. Das heißt Sie müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten Ihren Haupt­wohnsitz in Coswig haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Wer selbst zur Wahl antritt oder Vertrauens­person eines Wahlvorschlags ist darf kein Wahlhelfer sein.

Was haben Wahlhelfer zu tun?

Als Wahlhelfer sind Sie in einem Wahlvorstand tätig. Dieser ist für die Umsetzung eines reibungslosen Wahl­geschehens und die Feststellung des Wahl­ergebnisses im Wahlbezirk zuständig.

Muss ich mich auf meinen Einsatz als Wahlhelfer vorbereiten?

Als Wahlhelfer brauchen Sie keine speziellen Vorkenntnisse. Wahl­vorsteher, deren Stellvertreter und Schrift­führer erhalten vor der Wahl eine Schulung. Beisitzer werden am Wahltag vom Wahl­vorsteher in ihre Aufgaben eingewiesen.

Wie lange dauert der Einsatz?

Auch wenn die Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind, müssen Sie nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein. Der Wahl­helfer­einsatz wird von uns so geplant, dass die Hälfte der Mitglieder des Wahl­vorstands am Vormittag und die andere Hälfte am Nachmittag anwesend ist. Zur Ergebnisermittlung ab 18 Uhr sollen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.

Die Briefwahlvorstände beginnen mit der Zulassung der Wahlbriefe je nach Wahl gegen 15 Uhr. Auch hier findet die Ergebnisermittlung ab 18 Uhr statt.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Ja. Als Wahlhelfer sind Sie ehrenamtlich für die Stadt tätig und erhalten somit eine Aufwands­entschädigung. Diese liegt je nach Wahl zwischen 35 EUR und 75 EUR. Zudem wird für Sie Kaffee und Wasser bereitgestellt.

Anmeldeformular Wahlhelfer


Die Anmeldung dient der Erfassung von interessierten Personen und bedeutet nicht automatisch eine Berufung in den Wahlvorstand.

Für die Wahl am:*
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Bitte rechnen Sie 3 plus 3.
Datenschutzrechtliche Hinweise


Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber der Stadtverwaltung Coswig (Verantwortliche) folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO)

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf richten Sie vorzugsweise per E-Mail an folgende Stelle:

Stadt Coswig
Organisation und Wahlen
01640 Coswig
E-Mail:

Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postanschrift: Postfach 12 00 16, 01001 Dresden
Hausanschrift: Devrientstraße 1, 01067 Dresden
Telefon: 0351 493-5401
E-Mail:
Internet: www.saechsdsb.de

Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Daten­verarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Infolge des Widerrufs werden Ihre Daten unverzüglich aus der Wahlhelfer­datei der Stadt Coswig gelöscht.

Folge der Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten wäre, dass Sie nicht als ehrenamtlicher Wahlhelfer eingesetzt werden können.

Wahlergebnisse für Coswig

Hier finden Sie die ausführlichen Ergebnisse der jeweils letzten Wahlen für die Coswiger Stimmbezirke. Außerdem können Ergebnisse vorheriger Wahlen auf den Seiten eingesehen werden.

Bundestagswahl 2021 - Kreis mit Kreuz in den Farben Schwarz-Rot-Gold

Bundestagswahl 2021

Wappen Landkreis Meißen mit Stimmkreuz

Landratswahl 2020

Rathaus Coswig Blick zum Eingang

OBM-Wahl 2019

Flagge Freistaat Sachsen

Landtagswahl 2019

Wappen Coswig mit Stimmkreuz

Stadtratswahl 2019

Logo Landkreis Meißen

Kreistagswahl 2019

Flagge Europäische Union

Europawahl 2019