Hundesteuer und (k)ein Ende
Ein kleiner Exkurs in die Geschichte
Mit dieser Bekanntmachung im Coswiger Tageblatt vom 3. Januar 1908 sollten sicher alle Hundebesitzer an ihre jährliche Pflicht zur Entrichtung der Hundesteuer erinnert werden. Der Bekanntmachung ist noch ein interessanter Aspekt zu entnehmen: Die Hundesteuererhebung ist keine Erfindung aus dem vergangenen Jahrhundert. Mindestens seit 1899 wurde in Coswig Hundesteuer erhoben. Bereits seit 18. August 1868 gab es ein Gesetz in Sachsen, das die allgemeine Einführung einer Hundesteuer regelte. Leider geben die Akten des Stadtarchivs keine genauere Auskunft über den Beginn der Erhebung dieser Steuer in unserem Ort. Damals reichten übrigens noch 7 Punkte, um alles über das Halten von Hunden zu regeln! Die aktuelle Satzung der Stadt Coswig benötigt dazu immerhin 16 Paragraphen.
Nicht nur die Höhe der zu entrichtenden Hundesteuer änderte sich von Zeit zu Zeit, auch Änderungen der gesellschaftlichen Verhältnissen lassen sich an den Hundesteuerregelungen ablesen. So wurden 1940 zum Beispiel Melde- und Sanitätshunde von der Steuer befreit. 1954 wurden als steuerbefreite Hunde u. a. Wachhunde von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und Hunde im Eigentum der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) in der "Hundesteuer-Ordnung" der Stadt Coswig genannt. Und im Jahr 2000 machte es sich erforderlich, Regelungen zu Kampfhunden bzw. gefährlichen Hunden in die Hundesteuersatzung aufzunehmen ...!
Petra Hamann, Stadtarchiv