Hundesteuer und (k)ein Ende

Ein kleiner Exkurs in die Geschichte

Mit dieser Bekanntmachung im Coswiger Tageblatt vom 3. Januar 1908 sollten sicher alle Hunde­besitzer an ihre jährliche Pflicht zur Entrichtung der Hunde­steuer erinnert werden. Der Bekanntmachung ist noch ein interessanter Aspekt zu entnehmen: Die Hunde­steuer­erhebung ist keine Erfindung aus dem vergangenen Jahrhundert. Mindestens seit 1899 wurde in Coswig Hunde­steuer erhoben. Bereits seit 18. August 1868 gab es ein Gesetz in Sachsen, das die allgemeine Einführung einer Hunde­steuer regelte. Leider geben die Akten des Stadt­archivs keine genauere Auskunft über den Beginn der Erhebung dieser Steuer in unserem Ort. Damals reichten übrigens noch 7 Punkte, um alles über das Halten von Hunden zu regeln! Die aktuelle Satzung der Stadt Coswig benötigt dazu immerhin 16 Paragraphen.

Nicht nur die Höhe der zu entrichtenden Hunde­steuer änderte sich von Zeit zu Zeit, auch Änderungen der gesellschaftlichen Verhältnissen lassen sich an den Hunde­steuer­regelungen ablesen. So wurden 1940 zum Beispiel Melde- und Sanitäts­hunde von der Steuer befreit. 1954 wurden als steuer­befreite Hunde u. a. Wachhunde von Land­wirtschaftlichen Produktions­genossenschaften (LPG) und Hunde im Eigentum der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) in der "Hunde­steuer-Ordnung" der Stadt Coswig genannt. Und im Jahr 2000 machte es sich erforderlich, Regelungen zu Kampf­hunden bzw. gefährlichen Hunden in die Hunde­steuersatzung aufzunehmen ...!

Petra Hamann, Stadtarchiv