3G-Regelung für Ausschusssitzungen des Stadtrates Coswig

Aufgrund der neuen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) findet der Ausschuss für Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderung am Mittwoch, den 24.11.2021 um 18.00 Uhr unter der Bedingung der 3G-Regel statt.

Das heißt, alle Teilnehmer müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Dies gilt auch für Besucher, Gäste und die Pressevertreter.

Die Stadtverwaltung bittet daher alle Besucher und Pressevertreter bereits um 17.45 Uhr in der BÖRSE Coswig, Gesellschaftssaal anwesend zu sein, damit die Nachweise entsprechend kontrolliert werden können.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Während der Sitzung besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sogenannte OP-Maske) oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske.

Die gleichen Bedingungen gelten auch zum Verwaltungsausschuss am 01.12.2021 um 18.00 Uhr in der BÖRSE Coswig.

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