Ab sofort Waldbrandstufe 4!
Waldbrandstufe 4 in Coswig!
In Coswig und weiten Teilen Sachsens gilt ab sofort die Waldbrandstufe 4 – in Nordsachsen sogar die Stufe 5.
Eine aktuelle Sachsenkarte mit den Waldbrandstufen finden Sie hier: https://www.mais.de/php/sachsenforst.php
Einige Verhaltensregeln im Wald
(Quelle: http://www.wald.sachsen.de/waldbrandgefaehrdung-4186.html)
Der Umgang mit offenem Feuer im Wald ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Damit sind das Rauchen, das Grillen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Himmelslaternen generell untersagt. ...
Offene Feuer dürfen nach § 15 SächsWaldG ebenso nicht am Wald bis zu einem Abstand von 100 Metern entzündet werden. Ausnahmen können von den zuständigen unteren Forstbehörden genehmigt werden.
Darüber hinaus ist es seit dem 01.10.2009 im Freistaat Sachsen verboten, Himmelslaternen (auch als Skylaternen, Kong-Ming-Laternen, Wunschlaternen oder Himmelsfackeln bezeichnet) aufsteigen zu lassen. …
Das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen ist ganzjährig nach § 11 SächsWaldG untersagt. Die trockene Bodenvegetation im Wald kann sich leicht entzünden und großflächige Waldbrände verursachen. Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten sind generell nicht mit Fahrzeugen zu blockieren, da die Waldwege Rettungswege für Feuerwehren und Krankenfahrzeuge sind und der Holzabfuhr dienen.
Besondere Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5
In den am stärksten Waldbrand gefährdeten nord- und nordostsächsischen Kiefernwäldern wird bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 und 5) empfohlen, diese Waldgebiete zur eigenen Sicherheit zu meiden. Sollte eine Wanderung trotzdem durch den Wald führen, sollten die Hauptwege nicht verlassen werden. ...