Afrikanische Schweinepest (ASP) – Sperrzonen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat aufgrund eines ASP-Falls eine Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) um den Fundort Radeburg herum festlegt. Sie erstreckt sich bis Moritzburg/Friedewald/Reichenberg und damit auf Teile des Friedewaldes.
In einer Sperrzone I (Pufferzone) liegen Teile des Landkreises Meißen; auch das gesamte Stadtgebiet Coswig sowie Weinböhla gehört dazu.
Folgende Allgemeinverfügungen richten sich vor allem an Jäger, Schweinehalter, Händler und Verarbeiter:
Sperrzone II:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18166&art_param=810
Pufferzone:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18164&art_param=810
Alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind unter https://www.sms.sachsen.de/aktuelles-6610.html zu finden.
Für die Allgemeinheit gilt unter anderem ab sofort Leinenzwang für Hunde in der Sperrzone II. - s. Karte