Afrikanische Schweinepest (ASP) – Sperrzonen

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat aufgrund eines ASP-Falls eine Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) um den Fundort Radeburg herum festlegt. Sie erstreckt sich bis Moritzburg/Friedewald/Reichenberg und damit auf Teile des Friedewaldes.

In einer Sperrzone I (Pufferzone) liegen Teile des Landkreises Meißen; auch das gesamte Stadtgebiet Coswig sowie Weinböhla gehört dazu.

Folgende Allgemeinverfügungen richten sich vor allem an Jäger, Schweinehalter, Händler und Verarbeiter:

Sperrzone II:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18166&art_param=810

Pufferzone:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18164&art_param=810

Alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind unter https://www.sms.sachsen.de/aktuelles-6610.html zu finden.

Für die Allgemeinheit gilt unter anderem ab sofort Leinenzwang für Hunde in der Sperrzone II. - s. Karte

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