„Alfred-Prescher-Stiftung“

Unterstützung und Hilfeleistung für Kriegsblinde im Rahmen der „Alfred-Prescher-Stiftung“
Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen

Der ehemalige Coswiger Alfred Prescher (1892-1971) hat in seinem Testament aus dem Jahr 1945 verfügt, dass mit den Einnahmen aus dem Verkauf seines Grundbe­sitzes in Coswig eine Stiftung für Kriegsblinde geschaffen werden soll. Im Jahr 2010 wurde durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig die Errichtung einer solchen Stiftung unter dem Namen „Alfred-Prescher-Stiftung“ beschlossen.

Zum nunmehr neunten Mal besteht die Möglichkeit, aus den Stiftungserträgen des Jahres 2019 Unterstützungsleistungen im Sinne der Stiftungssatzung zu bewilligen. Wie auch in den vergangenen Jahren wird der Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen im Coswiger Amtsblatt und in der Tagespresse veröffentlicht. Die bekannten Blindenverbände werden direkt angeschrieben. Der Aufruf richtet sich an alle Coswiger Einwohner, Coswiger Vereine und Coswiger Un­ternehmen.

Gemäß der Stiftungssatzung sollen die Unterstützungen und Hilfeleistungen vorran­gig Kriegsblinden dienen und auf Wunsch des Stifters vorrangig für die Anschaffung von Blindenhunden verwendet werden. Soweit für Blindenhunde kein Bedarf beste­hen sollte, können analog zu den Vorjahren auch finanzielle Mittel für die An­schaffung anderer Blindenhilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. für Blindenschrift oder technische Ge­räte zur Orientierung im öffentlichen Verkehrsraum, in sonstigen zugänglichen öffent­lichen Räumen oder auch im privaten Bereich.

Wir bitten um Einreichung eines schriftlichen Förderantrages bis zum 17. Januar 2020 bei der Stadtverwaltung Coswig, Bürgermeister Thomas Schubert, Karrasstraße 2, 01640 Coswig. Der Antrag sollte eine Projektbeschreibung, Angaben zu den Gesamtkosten und zu den beteiligten Personen enthalten. In seiner Sitzung am 19. Februar 2020 wird das Spendenkuratorium entscheiden, welche Projekte unter­stützt werden.

Thomas Schubert
Bürgermeister

Zurück