Ausgleichsbeiträge im Sanierungsgebiet Innenstadt

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für Eigentümer von Grundstücken und Eigentumswohnungen im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ die Ablöse von Ausgleichsbeträgen nach § 154 Abs. 3 BauGB bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung möglich ist.

Informationen zum Sanierungsgebiet „Innenstadt“ finden Sie unter: www.coswig.de/Rathaus/Stadtrecht/Bauwesen/Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Zimmermann, Tel. 03523 66 615 und Frau Böhm, Tel. 03523 612 vom Fachbereich Bauwesen/Stadtplanung gern zur Verfügung.

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