Baumfällung am Waldesrand

Waldweg

Gerade bei heißen Temperaturen freut sich jeder über schattenspendende Bäume. Im heißen Auto oder auch mit dem Fahrrad durch den kühlen Wald zu fahren ist eine Wohltat. Da kann man eigentlich nur schlecht verstehen, wenn gerade jetzt Bäume an Straßen gefällt werden. Macher denkt auch sofort an den Baumschutz und die brütenden Vögel.

Entsprechend des Waldgesetztes dürfen jedoch, anders als in Siedlungsgebieten, Bäume ganzjährig gefällt werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Wälder auch ein Wirtschaftsgut sind, denn hier wird insbesondere Holz produziert. In diesem Jahr sind die Bedingungen durch die Herbst- und Winterstürme besonders ungünstig. Große Teile des Waldes sind durch Windbruch zerstört. Die abgebrochenen Bäume müssen schnellstens aus dem Wald, um neben der Gefahr für Waldbesucher, sind die Schäden durch Schädlinge zu minimieren. Diese breiten sich in abgestorbenem Holz derzeit rasant aus.

Neben diesen Waldunterhaltungsmaßnahmen haben die Waldbesitzer die Pflicht, vorsorglich in gewissen Abständen Bäume zu kontrollieren (§ 823 (1) BGB). Der Waldbesitzer hat somit eine sogenannte Garantenstellung für die Gefahren, die dem Straßenverkehr von Bäumen durch Baumumsturz, Astabbruch und durch das Hineinragen von Ästen in das Lichtraumprofil drohen. Darüber hinaus hat er baumbiologische Schadsymptome, wie z.B. Totäste, Druckzwieseläste, Pilzbefall, mangelnde Wundheilung nach Baumverletzung, Spechtlöcher, Wurzelanomalien und mit Efeu bewachsene Bäume, zu beurteilen und bei fehlenden Fachkenntnissen sich fachlich beraten zu lassen. Schließlich will auch keiner von einem Ast oder gar ganzen Baum auf der Straße erschlagen werden.

Nun ist das Umsetzen beider Forderungen für unsere Waldbesitzer nicht so einfach. Denn nicht nur in Coswig gab es großflächigen Windbruch. Derzeit sind alle verfügbaren Harvester (Baumfällmaschinen) im Einsatz. Die Randstreifen an Straßen werden daher je nach Verfügbarkeit der Harvester im Waldgebiet bei entsprechender Notwendigkeit – auch im Sommer – mit freigeschnitten.

Wir bitten um Verständnis für die Durchführung dieser für uns alle wichtigen Aufgaben und Beachtung und Einhaltung der notwendigen Sicherungs- und Absperrmaßnahmen.

Olaf Lier
Fachbereichsleiter Ordnungswesen

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