Bundesbehörde verhindert Modellprojekt
von Alexandra Prüfer

Bundesbehörde verhindert Modellprojekt zum Hochwasserschutz in Brockwitz – „Mehr Fortschritt wagen“[1] scheitert
Was als Modellprojekt für ganz Deutschland hätte wirken sollen, wurde durch bürokratische Beharrlichkeit und mangelnden Gestaltungswillen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu einem mahnenden Beispiel dafür, wie Fortschritt in Deutschland verhindert wird.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Coswig in Sachsen sehe ich mich mit tiefer Enttäuschung und einem nicht unerheblichen Maß an Unverständnis gezwungen, der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass das bundesweit einmalige Modellprojekt zur Haushebung im Ortsteil Brockwitz endgültig gescheitert ist. Ursächlich hierfür ist der formelle Widerruf des im Jahr 2021 rechtmäßig erteilten Zuwendungsbescheides durch die zuständige Bundesbehörde sowie der im April 2026 ergangene ablehnende Widerspruchsbescheid.
Nach dem großen Hochwasser 2013, das dem von 2002 folgte, suchte die Stadt Coswig mit hohem persönlichem Einsatz, insbesondere durch unseren Fachbereichsleiter für Ordnungswesen, Olaf Lier, nach Möglichkeiten, einen alternativen Hochwasserschutz für Brockwitz, einen 1000 Jahre alten Ortsteil der Stadt Coswig, zu organisieren. Ein klassischer Deich war und ist durch die zuständige Landestalsperrenverwaltung aus verschiedenen Gründen nicht realisierbar (Landschaftsraum, Prioritätenliste, Hochspannungsleitung usw.).
Die Hebung der am stärksten gefährdeten Häuser der Brockwitzer Niederseite über den zu erwartenden 100-jährigen Hochwasserpegel schien machbar und effizient zu sein. Ein Forschungsprojekt von 2017 bis 2019 mit namhaften Hochschulen aus ganz Deutschland, wie die Technische Hochschule Nürnberg, die Technische Universität Dresden, die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, das Leibnitz-Institut für ökologische Raumplanung, das Institut für Baugeschichte, Architekturtheorie und Denkmalpflege, bestätigte die Sinnhaftigkeit und Machbarkeit des Projektes.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages würdigte die Ergebnisse dieser Forschungsarbeit und stellte Ende 2019 mit dem Beschluss des Bundeshaushalts 2020 einen Förderbetrag von 10,5 Millionen Euro für die Umsetzung zur Verfügung.
Offen war der Weg zur Umsetzung, das heißt das zu wählende Förderverfahren. Hiermit wurde das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beauftragt. 2020 wurde das Förderprogramm bestimmt und wir wurden bis Ende 2021 beauftragt, einen Fördermittelantrag über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesprogramm „Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung“ einzureichen. Das Hochwasserproblem von Brockwitz sollte nun ein städtebaulicher Missstand sein, der als Modellvorhaben der Städtebauförderung mit neuen Technologien beseitigt werden sollte. Förderbedingung dabei war eine wissenschaftliche Begleitung und die Gewinnung von bundesweit übertragbaren Erkenntnissen – nicht zuletzt für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels in vergleichbar gefährdeten Kommunen.
Ende 2021 hatte die Stadt Coswig alles auf den Weg gebracht, den Antrag eingereicht und erhielt den entsprechenden Zuwendungsbescheid.
Bereits im Frühjahr 2022 kam man im Bundesinstitut zu der Erkenntnis, dass das Projekt nicht ohne Weiteres umzusetzen ist. Es gab Nachforderungen und erste Androhungen des Fördermittelwiderrufes.
Hinzu kamen widersinnige Ideen, wie man solle mit der Hebung der Häuser doch vorn (am Ortsanfang) in Brockwitz beginnen und hinten (am Ortsende) aufhören. Eine Forderung, die in der Sanierung bestehender, z. T. historischer Siedlungen aufgrund der Bevölkerungsstruktur, der Eigentumsverhältnisse, aber auch der Einwohnerinteressen in der Regel nicht umsetzbar ist. Es ist eben kein Projekt auf der grünen Wiese, bei dem jeder Schritt einfach berechnet und relativ sicher abgeschätzt werden kann.
Was dann folgte, war kein konstruktiver Umsetzungsprozess, sondern eine in der Rückschau als systematisch zu bezeichnende Abfolge von Verzögerungen, Nachforderungen und bürokratischen Hemmnissen seitens des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die Förderbehörde bestand auf Abläufen und Rahmenbedingungen, die für konventionelle Bauprojekte auf der grünen Wiese konzipiert sind – und dies bei einem Vorhaben, das seinem Wesenskern nach innovativ, komplex und in seiner Art in Deutschland bislang ohne Präzedenz ist. Innovationsklauseln, die in der Förderrichtlinie explizit für solche Fälle vorgesehen sind, wurden nicht angewendet, sondern negiert.
Anfragen der Stadt Coswig blieben über Wochen und Monate unbeantwortet. Eingereichte Änderungsanträge wurden weder beschieden noch konstruktiv begleitet. Stattdessen wurden wiederholt neue Anforderungen formuliert, die das Ziel des Vorhabens unberührt ließen, den Verwaltungsaufwand jedoch ins Unvertretbare steigerten. Die Stadt Coswig hat alle ihr gesetzten Fristen eingehalten und jede geforderte Zuarbeit geleistet – ohne dass dies zu einer einzigen Bewilligung eines Änderungsantrages geführt hätte.
Vor diesem Hintergrund sieht sich die Stadt Coswig in ihrer Einschätzung bestärkt, dass die Förderbehörde das Vorhaben zu keinem Zeitpunkt ernsthaft unterstützen, sondern durch systematische administrative Blockade letztlich verhindern wollte. Der Widerruf des Zuwendungsbescheides stellt dabei das abschließende Glied einer Kette dar, die mit mangelnder Auseinandersetzung begann und mit dem Entzug bereits rechtmäßig bewilligter Fördermittel endet. Die von der Förderbehörde im Widerrufsbescheid vorgebrachten Begründungen – insbesondere die schematische Reduzierung des Förderziels auf die bloße Hebung von genau 24 Wohngebäuden ohne Berücksichtigung der konkreten örtlichen Bedingungen und der menschlichen Dimension des Vorhabens – werden von der Stadt Coswig als sachlich unzureichend und ermessensfehlerhaft zurückgewiesen.
Die Konsequenzen dieses Scheiterns sind unmittelbar und schmerzhaft: Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner der Brockwitzer Niederseite – deren finanzielle Reserven nach mehreren großen Hochwassern weitgehend erschöpft sind – werden ihre Häuser nicht auf eigene Kosten heben können. Die letzten bedrohlichen Elbehochwasser waren im September 2024, davor im Dezember 2023. Eine wirkungsvolle Klimaanpassungsmaßnahme und ein Schutz von Leib, Leben und Eigentum bleiben damit aus. Ein Modellprojekt, das dem gesamten Bundesgebiet als Vorbild hätte dienen können, ist gescheitert – nicht an seiner Idee, nicht an der Leistungsbereitschaft der Stadt Coswig, sondern am Unwillen einer Bundesbehörde, neues Denken zuzulassen.
Das Projekt hätte für die Forschung insgesamt Potential gehabt, nicht nur für das Bauwesen und den Wasserbau sondern auch für Natur und Umwelt, Pädagogik sowie Psychologie.
Die Stadt Coswig bedankt sich bei allen Forschungseinrichtungen, Partnerinnen und Partnern sowie insbesondere bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Brockwitz für ihr Vertrauen und ihre Geduld über viele Jahre hinweg.
[1] Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 der vorherigen Ampel-Regierung (SPD, Grüne, FDP)