Der Winterdienst geht los!

Winter

Seit Januar 2018 gilt in Coswig eine neue Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung, in der eine wesentliche Änderung festgelegt ist: Es gibt keine jährlich wechselnde Zuständigkeit mehr. Sondern jeder Grundstückseigentümer oder –besitzer muss den Gehweg vor seinem Grundstück werktags ab 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut haben. Bei erneutem Schneefall ist dies zu wiederholen, und zwar bis 20.00 Uhr.

Wo kein Gehweg vorhanden ist, soll ein 1,50 m breiter Randstreifen für Fußgänger frei gehalten werden. Auch während des Urlaubs müssen sich Hausbesitzer um den Winterdienst vor ihrem Grundstück kümmern!

Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die nur in Ausnahmefällen erlaubt Nutzung von Streusalz hinweisen. Salz belastet die Umwelt nachhaltig und kann zum Absterben von Pflanzen führen, auf längere Sicht selbst von stattlichen Bäumen. Ganz unmittelbar leiden Haustiere darunter, denn das Salz kann die Pfoten von Hunden und Katzen schmerzhaft verätzen. Nur an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen ist das Salzen ausnahmsweise erlaubt.

Die umweltfreundlichsten Mittel für den Winterdienst sind Schneeschippe, Besen und Schaufel. Als abstumpfende Mittel sind Sand, Splitt oder Granulat zu verwenden. Rückstände der Streustoffe sind spätestens nach Ende der Winterperiode wieder zu beräumen.

Die ausführliche Satzung finden sie hier unter Bauwesen.

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