Derzeit zweithöchste Waldbrandstufe

Waldbrand, Foto: Gerd Altmann_Pixabay

Der Sachsenforst und der Sächsische Waldbesitzerverband appellieren sich in Wald und Natur besonders aufmerksam zu verhalten, um Waldbrände zu vermeiden. Zur Vermeidung von Waldbränden gibt es einige Regeln einzuhalten:

  • In Sachsen ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in dessen Nähe (bis in 100 Meter Entfernung) grundsätzlich ganzjährig verboten. Darunter fallen unter anderem das Rauchen sowie das Zünden von Lagerfeuern und das Grillen. Bitte auch keine Zigarettenstummel aus dem Auto werfen.
  • Neben offenem Feuer gehen auch Gefahren durch aufgeheizte Katalysatoren von abgestellten Fahrzeugen auf trockener Bodenvegetation aus.
  • Die Zufahrtswege zu Waldgebieten müssen für Rettungs- und große Einsatzfahrzeuge freigehalten werden.
  • Wer einen Waldbrand entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich einen Notruf (112) abzusetzen. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr kann eine weitere Ausbreitung von Waldbränden in den meisten Fällen effektiv verhindert werden.
  • Bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 ist große Vorsicht bei Waldbesuchen geboten oder ggf. auf einen Waldbesuch zu verzichten. Die Landkreise und kreisfreien Städte können in diesen Fällen den Zugang zu den Wäldern auch beschränken oder den Wald sperren.

Die Waldbrandgefahrenstufe wird täglich durch das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft aktualisiert und unter nachfolgendem Link veröffentlicht. https://www.mais.de/php/sachsenforst.php

Die Stadt Coswig appelliert eindringlich an alle Verantwortlichen sowie an Bürgerinnen und Bürger, umsichtig zu handeln und die behördlichen Hinweise ernst zu nehmen. Der Schutz von Menschen, Natur und Infrastruktur hat oberste Priorität.

Beachten Sie bitte, dass nicht nur der Wald trocken ist, sondern auch die Felder und Wiesenränder.

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