Elternbeiträge in Coswiger Kitas ab September

Die Stadtverwaltung Coswig hat die Betriebskostenabrechnungen der Kindertageseinrichtungen für 2017 geprüft und im Ergebnis daraus entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen die neuen Elternbeiträge für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis 31.08.2019 ermittelt.

Durchschnittlich waren 1.401 Kinder in Coswiger Betreuungseinrichtungen (Kinderkrippe, Tagespflege, Kindergarten und Hort) angemeldet. Diesen Kindern standen insgesamt 1.491 Plätze zur Verfügung, was eine Gesamtauslastung von 93,96 % bedeutet. Das heißt, dass in der Großen Kreisstadt Coswig im Durchschnitt über alle Betreuungsarten (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) bedarfsgerechte Kapazitäten vorhanden sind und jedem Coswiger Kind, das Anspruch auf Betreuung hat, auch ein Angebot unterbreitet werden konnte.

Neben den Landeszuschüssen und den Elternbeiträgen dienen die Kommunalzuschüsse der Stadt Coswig der Deckung anfallender Betriebskosten. Insgesamt bezuschusste die Stadt Coswig im Jahr 2017 die Kindertagesstätten mit über 2,8 Mio. EUR Eigenmitteln.

Besondere Auswirkungen auf die Kostenentwicklung hatte die gesetzlich verankerte Verbesserung des Betreuungsschlüssels im Bereich der Kindergartenbetreuung (ab 1.9.16: 1 päd. Fachkraft für 12 Kinder) sowie der Kinderkrippenbetreuung (ab 1.9.17: eine vollbeschäftigte päd. Fachkraft für 5,5 Kinder) und die daraus resultierenden Personalkostensteigerungen. Darüber hinaus stiegen die Gehälter der Beschäftigten rückwirkend zum 1. Januar 2017 um durchschnittlich zwei Prozent. Insgesamt stiegen die Personalaufwendungen um 6,7 %.

Die Sachkosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 14,3 %. Gründe dafür sind u. a. die steigenden Unterhaltungskosten der Gebäude und daraus resultierend, die Anhebung der Sachkostenpauschale auf 100,00 Euro pro 9 h Kindergartenkind.

Über alle Betreuungsarten ergibt sich somit eine durchschnittliche Steigerung der Gesamtkosten um 8,2 %, die in der Kinderkrippe einen Anstieg der monatlichen Elternbeiträge auf 227,80 EUR, im Kindergarten auf 144,20 EUR und im Hort auf 77,80 EUR notwendig macht.

Trotz dieser Erhöhung ist festzustellen, dass diese durch die gute wirtschaftliche Betriebsführung der freien Träger und Tagespflegepersonen sowie die effiziente Auslastung der Einrichtungen verhältnismäßig moderat ausfällt.

Die ab dem 01.09.2018 gültigen Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen finden Sie hier.

Mike Schlagowsky
Fachgebietsleiter Schulen/Kitas/Jugend

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