Energiepreise: Härtefallregelung

Information des Freistaates Sachsen

Härtefall-Hilfen für Privathaushalte für nicht leitungsgebundene Heizmittel

Die Preissteigerungen bei nicht leitungsgebundenen Heizmitteln wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle sollen über Härtefallhilfen entlastet werden.  

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat auf der Seite www.energieversorgung.sachsen.de umfangreiche Informationen über die Härtefall-Hilfen zusammengestellt. Hier folgt ein Auszug daraus.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat am 17. Mai 2023 eine zusätzliche Telefonnummer in Sachen Härtefallhilfe für Öl und Co. frei geschaltet: unter 0341-22 90 44 22 können Interessierte von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Termine in den 18 Beratungseinrichtungen vereinbaren, um die Härtefallhilfe gemeinsam mit den Verbraucherschützer*innen zu berechnen und auch zu beantragen

Die Antragstellung in Sachsen ist seit dem 8. Mai 2023 bis spätestens zum 20. Oktober möglich.  

Zweck

  • Es sollen die Mehrkosten bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Es geht also nicht um die Verdoppelung der individuellen Beschaffungskosten, sondern um eine Verdoppelung gegenüber dem Durchschnittswert 2021, dem sogenannten Referenzpreis.
  • Folgende Energieträger sind eingeschlossen: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks

Antragsberechtigt sind

  • Personen des Privathaushalts, die eine Feuerstätte mit dezentralen Energieträgern zum Heizen betreiben, z.B. Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern,
  • Bei Betrieb einer zentralen Feuerstätte für mehrere Haushalte: Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften, die die Härtefallhilfen an die Mieterinnen und Mieter weiterleiten.

Geltungsbereich

  • Es werden Rechnungen im Entlastungszeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 berücksichtigt. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde.
  • Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum.
  • Die ermittelten Referenzpreise werden für den Vergleich der Kosten des Jahres 2021 mit jenen des Jahres 2022 herangezogen. Für eine Antragsberechtigung muss mindestens eine Verdopplung erreicht werden.

Referenzpreise

Der Referenzpreis bezeichnet den durchschnittlichen Preis für den jeweiligen leitungsgebundenen Energieträger im Jahr 2021. Die bundeseinheitlichen Referenzpreise (Bruttopreise) für das Jahr 2021 sind:

  • Heizöl: 71 Cent/Liter
  • Flüssiggas: 57 Cent/Liter
  • Holzpellets: 24 Cent/kg
  • Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg
  • Holzbriketts: 28 Cent/kg
  • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
  • Kohle/Koks: 36 Cent/kg

Erstattungshöhe

  • Es werden 80% der Mehrkosten, die über eine Verdopplung des Referenzpreises hinausgehen, erstattet.
  • Die Förderhöhe berechnet sich anhand der folgenden Formel:
    Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 − 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
  • Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro pro Haushalt.
  • Bei Erstattungsanträgen ab 10 Haushalten (durch einen Zentralantragsteller, also ein Vermieter für mehrere Haushalte) gilt eine Mindesterstattungsgrenze von insgesamt 1000 Euro.
  • Der maximale Gesamtentlastungsbetrag ist in allen Antragskonstellationen auf 2000 Euro pro Haushalt begrenzt.

Benötigte Nachweise

  • Identifikation: Bei Privatpersonen durch Personalausweis, bei Zentralantragsstellern durch einen Nachweis der Vertretungsbefugnis
  • Rechnung über den Bezug des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aus dem Entlastungszeitraum (01.01.2022 bis 01.12.2022)
  • Zahlungsnachweis: Kontoauszug, oder bei Barzahlung ein Zahlungsbeleg über die Bezahlung der Rechnung. Hinweis: Handschriftliche Rechnungen und Belege können nicht akzeptiert werden.
  • Feuerstättenbescheid der Feuerstätte, für die eine Härtefallhilfe beantragt werden soll. Den Feuerstättenbescheid haben Sie bei der letzten Prüfung der Feuerstätte (Feuerstättenschau) vom Schornsteinfeger erhalten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet einen Online-Rechner zur möglichen Entlastungshöhe an: Rechner | Verbraucherzentrale Sachsen

Antragstellung

  • Ein Antrag auf Härtefall-Hilfen kann in Sachsen ab dem 8. Mai bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt digital.
  • Der Link zur Antragstellung sind ab dem 8. Mai 2023 auf der Internetseite der SAB verfügbar: Sächsische Aufbaubank - sab.sachsen.de

Für Fragen zur Antragstellung und den Förderbedingungen steht eine telefonische Hotline der SAB zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter der Rufnummer: +49 351 4910-4999

Fragen und Antworten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt einen umfangreichen Katalog an Fragen und Antworten bereit (FAQs) zu den „Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger"

Der Freistaat Sachsen strebt mit der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterstützungs- und Beratungslösung für diejenigen Personen an, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren (also im Internet) haben. Beratungsstelle Meißen: Gerbergasse 5, Telefon: 03521/4766770)

Zurück