Erneute Beigeordneten-Wahl erforderlich
Erneute Beigeordneten-Wahl erforderlich
In der Stadtratssitzung der Großen Kreisstadt Coswig am 18.03.2020 stand die Wahl der/des neuen Beigeordneten auf der Tagesordnung. Diese Stelle war im Dezember 2019 ausgeschrieben und im Verwaltungsausschuss vorberaten worden. Zwei Kandidat*innen standen am 18.03.2020 zur Wahl. Dabei wurde zwischen den Stadträten und dem Oberbürgermeister kein Einvernehmen erzielt [§§ 56 (2), 28 (4) SächsGemO]. Auch die in solchen Fällen erforderliche Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten kam nicht zustande.
Somit ist ein erneutes Verfahren zur Besetzung der Beigeordneten-Stelle erforderlich.