Fahrradkontrollen an zwei Coswiger Schulen
von Alexandra Prüfer
Was bedeutet eigentlich „~~~ K 12345“? Ein geheimer Gruß an den Weihnachtsmann?
Nein – dabei handelt es sich um die Zulassungsnummer für lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern gemäß § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
In der Morgendämmerung des 2. und 9. Dezember 2025 fanden an zwei Coswiger Schulen gemeinsame Kontrollen des Ordnungsamtes und der Polizei statt. Überprüft wurden die Fahrräder der Kinder und Jugendlichen, die damit zur Schule kommen.
Neben der vorderen und hinteren Beleuchtung nahmen die Mitarbeitenden auch die Reflektoren an Rädern und Pedalen sowie das Vorhandensein einer funktionstüchtigen Klingel unter die Lupe.
Das Ergebnis fiel ernüchternd – ja, geradezu besorgniserregend – aus: Von insgesamt 195 kontrollierten Fahrrädern wiesen 49 Mängel auf. Damit war nahezu jedes vierte Rad nicht verkehrssicher. Hauptgründe waren fehlende oder defekte Beleuchtung sowie nicht vorhandene Reflektoren an Rädern oder Pedalen. Zudem trugen viele der jungen Radfahrenden in der Dämmerung dunkle Kleidung und waren dadurch kaum zu erkennen – einige nahezu unsichtbar auf dem dunklen Asphalt.
Um zu verhindern, dass Kinder, Jugendliche oder andere Verkehrsteilnehmende zu Schaden kommen, richten wir an dieser Stelle einen dringenden Appell an alle jungen Radfahrenden – und ebenso an deren Eltern und Erziehungsberechtigte: Bitte prüfen Sie die Fahrräder regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit. Besonders die Beleuchtung sollte auf Funktionstüchtigkeit und richtige Einstellung kontrolliert werden.
Und wer weiß – vielleicht findet sich ja noch das eine oder andere passende Weihnachtsgeschenk, das die Sicherheit erhöht?
Olaf Lier
Fachbereichsleiter Ordnungswesen