Feuer am Seerosenteich

Dass es derzeit warm ist, hat sicher jeder mitbekommen. Dass jetzt die Waldbrandwarnstufe hoch ist, sicher auch. Und dass jetzt kein Feuer im Wald entzündet werden darf, weiß eigentlich jeder schon aus seinen Kindertagen.
Dies hielt am vergangenen Wochenende in der Nacht vom Sonnabend auf den Sonntag derzeit noch Unbekannte nicht davon ab, am Seerosenteich ein großes Lagerfeuer zu entzünden und genüsslich daran zu verweilen. Die herumliegenden Dosen, Flaschen und Tetrapacks lassen darauf schließen.
Glücklicherweise wurde am Sonntagmorgen durch aufmerksame Waldbesucher das Restfeuer entdeckt und die Feuerwehr zur Restablöschung gerufen.
Leider ist das schon das zweite Mal, dass an dieser Stelle Feuer entzündet wurde. Beim letzten Mal wurde das Feuer an einer Felswand daneben angezündet.
Unerlaubt Feuer im Wald zu entzünden ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 52 in Verbindung mit § 15 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, die mit bis zu 10.000 € bestraft werden kann. Sollte dadurch ein Brand entstehen, liegt eine Straftat gemäß § 106 des StGB vor, die mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Der zerstörte Wald wird darüber hinaus in Rechnung gestellt.
Wer Hinweise zum Sachverhalt geben kann, wird gebeten, sich beim Fachbereich Ordnungswesen der Stadt Coswig, 01640 Coswig, Karrasstraße 2, ordnungswesen@stadt.coswig.de, 03523 – 66 325 oder an das nächste Polizeirevier zu wenden.
Olaf Lier
Fachbereichsleiter Ordnungswesen