Fördergeld für Ehrenamt

Mit viel Ehrenamt organisiert: Nachwuchstraining

Auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Meißen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL Ehrenamt) werden Projekte zur Stabilisierung, Festigung und Weiterentwicklung von ehrenamtlichen Strukturen im Landkreis sowie zur Würdigung des Ehrenamts gefördert.

Förderfähig sind ausschließlich Sachausgaben. Aus Landkreismitteln können auch Kleinstprojekte beantragt werden. Pro Antragstellerin oder Antragsteller kann ein Antrag eingereicht werden. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 2.000 Euro pro förderfähigem Antrag.

Anträge für 2024 können bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden:

Landratsamt Meißen
Dezernat Soziales
Loosestraße 17/19
01662 Meißen

Die Förderrichtlinie sowie die Formulare finden Interessierte auf der Website des Landkreises Meißen.

Informationen erhalten Interessierte zu den bekannten Sprechzeiten auch telefonisch im Landratsamt unter 03521 725-3002.

Foto: viel ehrenamtliche Arbeit steckt z. B. im Nachwuchstraining

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