Gebühren für Personalausweis steigen
von Alexandra Prüfer
Am Samstag, dem 7. Februar 2026, ist das Pass- und Meldewesen der Stadt Coswig wie gewohnt von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Ab diesem Tag gelten bundesweit geänderte Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen. Betroffen sind sowohl Antragstellerinnen und Antragsteller ab 24 Jahren als auch unter 24 Jahren.
Für Personen ab 24 Jahren erhöht sich die Gebühr für den Personalausweis von bislang 37,00 Euro auf 46,00 Euro. Der Personalausweis besitzt in diesem Fall eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr künftig 27,60 Euro statt bisher 22,80 Euro. Dieser Personalausweis ist maximal sechs Jahre gültig.
Um die Arbeit der Ausweisbehörden weiterhin kostendeckend sicherzustellen, ist eine Anpassung der Gebühren notwendig, da sowohl beim Ausweishersteller als auch in den Behörden selbst gestiegene Kosten entstanden sind.
Die Stadtverwaltung Coswig hat keinen Einfluss auf die Gebührenhöhe. Die neuen Gebühren wurden durch die am 30. Januar 2026 im Bundesrat beschlossene Änderung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltungEntlastVO) festgelegt. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt am 6. Februar 2026, sodass die neuen Gebühren ab dem 7. Februar 2026 anzuwenden sind.
Abschließend bittet die Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis dafür, dass die Anpassung pflichtgemäß erfolgt.