Gemeindewahlausschuss lässt Wahlvorschlag zu
von Alexandra Prüfer
Der Gemeindewahlausschuss der Großen Kreisstadt Coswig hat in seiner Sitzung am 4. August 2026 über den eingereichten Wahlvorschlag für die Oberbürgermeisterwahl am 4. Oktober 2026 entschieden.
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 30. Juli 2026 ging ein Wahlvorschlag bei der Stadt Coswig ein. Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen wurde dieser durch den Gemeindewahlausschuss zugelassen.
Damit steht für die Oberbürgermeisterwahl ein Bewerber zur Wahl: Der seit 01.01.2020 amtierende Oberbürgermeister Thomas Schubert bewirbt sich um eine weitere Amtszeit von sieben Jahren.
Das Bürgerbüro der Stadt Coswig erstellt in den kommenden Wochen das Wählerverzeichnis. Im Anschluss werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und an die Wahlberechtigten versandt. Mit der Wahlbenachrichtigung können zugleich die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Weitere Informationen zur Briefwahl werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Friederike Trommer, stellvertretende Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses und Bürgermeisterin, bestätigt die ordnungsgemäße Zulassung des eingereichten Wahlvorschlags und den weiteren Ablauf der Wahlvorbereitungen.