Haushaltsentwurf liegt aus

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Gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 SächsGemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes mit den Bestandteilen und Anlagen an sieben Arbeitstagen öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Die Einsichtnahme ist vom 21.02.2022 bis 01.03.2022 im Rathaus der Stadt Coswig, Karrasstraße 2, Zimmer 130 möglich. Eine Einsichtnahme ist auch außerhalb der Corona bedingten eingeschränkten Öffnungszeiten nach Voranmeldung im Sekretariat (Telefonnummer 03523 66-201) bzw. nach Anmeldung im Bürgerbüro (Klingel am Haupteingang) zu folgenden Zeiten möglich:

Montag, den 21.02.2022   9 bis 12 Uhr
13 bis 15 Uhr
Dienstag, den 22.02.2022   9 bis 12 Uhr
13 bis 18 Uhr
Mittwoch, den 23.02.2022   9 bis 12 Uhr
13 bis 15 Uhr
Donnerstag, den 24.02.2022   9 bis 12 Uhr
13 bis 18 Uhr
Freitag, den 25.02.2022   9 bis 12 Uhr
Montag, den 28.02.2022   9 bis 12 Uhr
13 bis 15 Uhr
Dienstag, den 01.03.2022   9 bis 12 Uhr
13 bis 18 Uhr

Für die Einsichtnahme gelten grundsätzlich die allgemeinen Zutrittsregelungen für das Rathaus nach der aktuellen SächsCoronaNotVO (Stand 10.02.2022: FFP2-Maskenpflicht, Nachweis 3G, Erfassung der Kontaktdaten). Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan kann hier eingesehen werden.

Einwohner und Abgabenpflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt oder elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Einwendungen können daher bis zum 10.03.2022 erhoben werden. Die Einwendungen sind schriftlich an die Große Kreisstadt Coswig, Karrasstraße 2, 01640 Coswig oder per Mail an zu richten. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den rechtzeitigen Eingang der Einwendung bei der Stadt an. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 16.03.2022.

Friederike Trommer
Bürgermeisterin/Kämmerin

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