Herbst: Laub und Dunkelheit
Mit dem Herbst kommen Blätterfall und Dunkelheit. Fußgänger sollten zu ihrer eigenen Sicherheit an rutschfestes Schuhwerk denken. Fahrzeughalter haben nun für die Winterbereifung zu sorgen. Bitte prüfen Sie die Beleuchtung Ihrer Fahrzeuge, auch an den Fahrrädern der Kinder. Und achten Sie auf gut sichtbare, möglichst reflektierende Kleidung!
Damit das Herbstlaub nicht zur Gefahr für die Verkehrsteilnehmer wird, sind jetzt auch wieder die Grundstückseigentümer in der Pflicht.
Während Straßen und Gehwege im allgemeinen 14-tägig zu reinigen sind, sind sie bei außergewöhnlichen Verunreinigungen, zu denen auch starker Laubfall zählt, zeitnah durch die Anlieger zu beräumen.
Das anfallende Laub kann kompostiert oder in die braune Tonne eingeworfen werden. Seit die braune Tonne fast flächendeckend verfügbar ist, wird die öffentliche Grünschnittannahme nicht mehr angeboten. Lediglich an den Wertstoffhöfen kann Grünschnitt abgegeben werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Grünschnitt generell nicht als Verbrennungsmaterial verwendet werden darf. Unabhängig davon müssen offene Feuer, die nicht in einer Feuerschale oder –korb unter einem Meter Durchmesser abgebrannt werden, angemeldet werden.
Olaf Lier
Fachbereich Ordnungswesen