Hilfen für Unternehmen

Papierblatt mit Stempel und Unterschrift

Unterstützungsmöglichkeiten für Soloselbständige, Freiberufler und KMUs

Wir als Stadt Coswig sind uns der wirtschaftlichen Bedeutung unserer Unternehmer bewusst. Die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise stellt die gesamte Gesellschaft vor ungeahnte Herausforderungen. Derzeit kann auf folgende Unterstützungsmöglichkeiten verwiesen werden:

Zuschüsse: Soforthilfe Bund, wird über SAB abgewickelt.

  • 9.000 € für Solo- und Kleinunternehmer bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 € für Kleinunternehmer bis 10 Beschäftigten

Details - Zielgruppe, Voraussetzungen, Bedingungen und Antragstellung hier.

Darlehen: Sachsen-Darlehen „Sachsen hilft sofort“

• 5.000 € - 50.000 € Zinsloses Darlehen für Unternehmen und Freiberufler bis max. 1 Mio. € Umsatz, Laufzeit bis 10 Jahre, tilgungsfrei bis zu 3 Jahren, keine Sicherheiten erforderlich

• Bis 100.000 € für Mittelständische Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) und mit einem Jahresumsatz im Jahr 2019 über 1 Mio.€, Laufzeit bis 10 Jahre, tilgungsfrei bis zu 3 Jahren, keine Sicherheiten erforderlich. Antragstellung über die SAB.

  • Bei Tilgung des Darlehens in Höhe von 90 % der Darlehenssumme innerhalb von drei Jahren nach Darlehensgewährung wird der restliche Darlehensbetrag erlassen.
  • Wird das steuerlich festgestellte Jahresergebnis für das Jahr 2019 bis zum 31. Dezember 2023 nicht erreicht, wird auf Antrag ein Teilerlass von bis zu 20 % gewährt.

Weitere Unterlagen und Antrag: www.sab.sachsen.de

INFORMATIONEN ZUR CORONA-GRUNDSICHERUNG

Die Corona-Grundsicherung wirft viele Fragen auf, dies betrifft unter anderen Selbständige, die nicht die Soforthilfe nutzen können. Die Soforthilfe kann nicht den Unternehmerlohn ersetzen, sie darf nur zur Deckung geschäftlicher Liquiditätsengpässe eingesetzt werden.

Selbständige müssen ausschließlich      
➡ den vereinfachten Antrag auf ALG II, http://www.kreis-meissen.org/download/Service/ALG2_A_Kurzantrag_04.2020_JC_MEI.pdf
➡ die vereinfachte Anlage KAS, http://www.kreis-meissen.org/download/Service/Alg2_D_Anlage_KAS_vorlaeufige_Erklaerung_selbststaendige_Taetigkeit.pdf

ausfüllen und dazu die entsprechenden Nachweise vorlegen. Selbständige müssen sich nicht arbeitssuchend melden. Wenn kein erhebliches Vermögen vorliegt (60.000 EUR für die 1. und 30.000 EUR für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft), muss die Anlage VM nicht ausgefüllt werden. Das Jobcenter weist außerdem darauf hin, dass Anträge am besten per E-Mail einzureichen sind und nicht per Post, da sie dann schneller bearbeitet werden können.

Ausführliche Infos dazu hier.

KfW-Schnellkredit 2020 für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Das Wichtigste:
• Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
• für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
• 100 % Risikoübernahme durch die KfW
• keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
• Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
• Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
• Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
• Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
• Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt
• Beantragung über die Hausbank!

Weitere Unterlagen und Antrag: www.kfw.de

Für größere Unternehmen und Firmen mit höherem Finanzierungsbedarf werden verschiedene Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Diese können durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen abgesichert werden. Die Vergabe erfolgt über die Hausbank, die Konditionen sind individuell auszuhandeln.

www.kfw.de

www.bbs-sachsen.de

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

Die von der Corona-Krise betroffenen Ausbildungsbetriebe in Sachsen mit nicht mehr als 250 Mitarbeitern werden mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unterstützt. Der einmalige Zuschuss wird in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für sechs Wochen (1,5 Monate) bis zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld gewährt.

Begünstigt werden Ausbildungsverhältnisse in Berufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO), für die Kurzarbeit bewilligt worden ist. Die Zuwendung wird für den Zeitraum gewährt, in dem für das zu fördernde Ausbildungsverhältnis kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit besteht. Der Zuschuss wird bewilligt, wenn der Auszubildende gegenüber seinem Ausbildungsbetrieb einen Anspruch auf Zahlung der Ausbildungsvergütung hat.

Der einfache Verwendungsnachweis besteht aus einem Nachweis über die Zahlung der Ausbildungsvergütung an den Auszubildenden und einer Erklärung über die zuletzt im Februar 2020 gezahlte reguläre Ausbildungsvergütung des Ausbildungsbetriebes an den Auszubildenden.

Die Förderanträge können ab Montag, 27. April, bei den zuständigen Stellen (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) eingereicht werden und werden von dort nach Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses an die Landesdirektion Sachsen zur Bearbeitung weitergeleitet.

Steuerliche Erleichterungen, Stadt Coswig, Finanzamt Meißen: Die zinslose Stundung von Gewerbesteuerzahlungen wird vorbereitet, noch unter Vorbehalt der Bestätigung des Stadtrates. Beim Finanzamt kann die Herabsetzung von Vorauszahlungen beantragt werden. Näheres hier.

Hier finden Sie Infos und Links rund um die aktuellen Hilfsprogramme von Freistaat und Bund.

⇒ Nützliche HInweise - Übersicht über Programme

⇒ Schutzschild-Programme

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