Kita-Betreiber gesucht

Aufforderung zur Interessenbekundung für die Trägerschaft einer neu zu errichtenden Kindertagesstätte in der Großen Kreisstadt Coswig, Salzstraße 14, ab Sommer 2021

Die Große Kreisstadt Coswig plant die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit 100 Plätzen, davon 5 separaten Plätzen für die Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege. Der Bau der Einrichtung soll in zwei Abschnitten erfolgen. Der Fertigstellung des ersten Teilabschnittes ist für 2021 geplant.

Dem künftigen Betreiber der Einrichtung soll Gelegenheit gegeben werden, seine Vorstellungen - im Rahmen der Möglichkeiten - bei der Planung der Einrichtung einzubringen. Die Betreibung der Kita wird nach ihrer Fertigstellung auf Grundlage eines Mietvertrages sowie einer Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes erfolgen. Die Finanzierung der Kita wird in einem Betreibervertrag geregelt.

Träger der freien Jugendhilfe werden gebeten, ihr Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für die Einrichtung zu erklären.

Die Interessenbekundung ist bis zum 23.08.2019 schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Interessenbekundung Kita Salzstraße“ bei:

Große Kreisstadt Coswig, FG Schulen, Kitas, Jugend Karrasstraße 2, 01640 Coswig

unter Beifügung folgender Unterlagen einzureichen:

  • Darstellung der Motivation für die Interessenbekundung
  • Trägerkonzeption mit Aussagen zu weiteren Angeboten und Diensten sowie der Organisationsstruktur
  • Konzept für die Betreibung der neuen Einrichtung und deren Einbindung in den Sozialraum
  • Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
  • Benennung aktueller Referenzeinrichtungen
  • Personalgewinnungs- und Personalentwicklungskonzept
  • Aussagen zur finanziellen Beteiligung an den Kosten für die Ausstattung der Einrichtung

Nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungen werden mit ausgewählten Trägern weiterführende Gespräche geführt. Hierzu werden die Träger zeitnah informiert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und sich aus dem bekundeten Interesse und dessen Entgegennahme keine Verpflichtungen für die Stadt Coswig ergeben. Eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmern des Verfahrens durch die Bearbeitung der Interessenbekundung entstehen, erfolgt nicht.

Bei Nachfragen und Hinweisen steht Ihnen Mike Schlagowsky, Fachgebietsleiter Schulen, Kitas, Jugend (03523 66400 oder ) gern zur Verfügung.

Zurück