Künftig keine Kinderreisepässe

Deutscher Reisepass und Kinderreisepass, Einband.

Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass oder dessen Verlängerung zu beantragen. Geregelt ist diese Neuerung im „Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ vom 08.10.2023. Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland reisen möchten, benötigt es künftig einen Reisepass oder Personalausweis. Für die Beantragung dieser Dokumente brauchen Sie in jedem Fall ein aktuelles biometrisches Passbild sowie das bisherige Dokument oder die Geburtsurkunde des Kindes.

Bitte beachten Sie hierbei die jeweilige Bearbeitungsdauer. Die Herstellung eines neuen Personalausweises dauert ca. 2-3 Wochen, die eines Reisepasses ca. 4-5 Wochen. Die Gebühr für einen neuen Personalausweis für unter 24-jährige beträgt 22,80 €, für einen Reisepass 37,50 €. Diese sind dann maximal 6 Jahre gültig. Bei der Neubeantragung eines Personalausweises (bis zum 16. Geburtstag) oder Reisepasses (bis zum 18. Geburtstag) müssen beide Sorgeberechtigte und das Kind anwesend sein.

Die neuen Dokumente können im Bürgerbüro der Stadt Coswig beantragt werden.

Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie jederzeit auf www.coswig.de (ganz nach unten scrollen). Hier haben Sie auch die Möglichkeit, unter der Rubrik Online-Terminbuchung einen für Sie passenden Termin zu vereinbaren. Dies ist ratsam, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gern telefonisch unter der Nummer 03523/66-330 zur Verfügung.

Beate Brandt
Bürgerbüro

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