Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen
Der Landkreis Meißen hat am 24.11.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Verbot des Alkoholkonsums und Regelungen zur Abgabe von Alkohol auf bestimmten öffentlichen Plätzen und öffentlich zugänglichen Einrichtungen im Gebiet des Landkreises Meißen anordnet. Die Allgemeinverfügung tritt am 25.11.2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 12. Dezember 2021.
Gemäß der Allgemeinverfügung ist der Konsum von Alkohol untersagt
- auf dem Fußgängerverkehr gewidmeten Straßen und Plätzen,
- auf öffentlichen und öffentlich zugänglichen Parkplätzen,
- an Haltestellen,
- auf Sport und Spiel gewidmeten Flächen,
- in Park- und Grünanlagen innerhalb der Ortslage,
- an Tankstellen und in deren unmittelbarer Umgebung,
- in der unmittelbaren Umgebung von Bahnhofsgebäuden, Groß- und Einzelhandelsgeschäften und von gastronomischen Einrichtungen.
Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist auf den zum Alkoholkonsumverbot aufgeführten Flächen nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältern erlaubt.
Die gesamte Allgemeinverfügung wurde auf der Website des Landkreises veröffentlicht (https://www.kreis-meissen.org/3345.html).