Sanierungsmaßnahme „Innenstadt“ abgeschlossen

Wettinplatz 2018

Bereits kurz nach der „Wende“ - am 10.07.1991- hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Coswig beschlossen, vorbereitende Untersuchungen für die Aufstellung eines Sanierungsgebietes „Innenstadt“ durchzuführen. Im Jahr 1993 wurde die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet rechtskräftig.

Um die Anfang der Neunziger Jahre gestellten Ziele zu erreichen, sind über die Jahre Fördermittel in Millionenhöhe von Bund und dem Land Sachsen und der Eigenanteil der Stadt Coswig in öffentliche und private Maßnahmen geflossen.

Die 1991 gesetzten Ziele sind nunmehr fast vollständig umgesetzt worden. Deshalb soll die Sanierungssatzung am Ende dieses Jahres aufgehoben und damit die Sanierungsmaßnahme beendet werden.

Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme sind von der Stadt Coswig Ausgleichsbeträge nach § 154 Baugesetzbuch zu erheben. In Vorbereitung auf die Erhebung wurde der Gutachterausschuss des Landkreises Meißen mit dem „Gutachten über die zonalen, sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen im Sanierungsgebiet Innenstadt Coswig“ beauftragt.

Hier finden Sie alle Erläuterungen und das Gutachten.

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