Schöffenwahl für 2024-2028
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich für die interessante Tätigkeit als Schöffe für den Zeitraum 2024-2028 zu bewerben – nach ihrer Wahl für Strafsachen gegen Erwachsene oder Jugendliche.
Gesucht werden Menschen, die am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben, und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Sie müssen die deutsche Sprache in der für die Ausübung des Amtes geeigneter Weise beherrschen.
Die präzisen Voraussetzungen, die für Ihre Bewerbung erfüllt sein müssen, und viele weitere Infos sowie die Bewerbungsformulare finden Sie auf
Interessierte für das Schöffenamt für Erwachsene richten ihre Bewerbung mittels Bewerbungsformular bis zum 30.04.2023 an die Stadtverwaltung Coswig, Fachbereich Ordnungswesen, Karrasstraße 2. Die Formulare erhalten Sie auch im Bürgerbüro unseres Rathauses. Für Ihre Fragen zum Schöffenamt steht Ihnen Frau Koitzsch im Fachbereich Ordnungswesen der Stadtverwaltung, Telefon-Nr.: 03523 / 66 301 zur Verfügung
Interessenten für das Amt der Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an das Kreisjugendamt Meißen, Loosestraße 17/19, 01662 Meißen, E-Mail: kreisjugendamt@kreis-meissen.de. Dort ist auch das entsprechende Bewerbungsformular erhältlich. Für Fragen rund um die Bewerbung und das Jugendschöffenamt steht Ihnen Frau Herzog im Landratsamt Meißen unter 03521 725-3202 zur Verfügung.