Schulaufnahmeverfahren 2025/2026

Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr 2025/2026 an Coswiger Grundschulen
Coswiger Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, sind von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Coswiger Kinder, die bis zum 30. September 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, gelten als schulpflichtig, wenn sie von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten an einer Grundschule ihrer Wahl angemeldet wurden. Die Anmeldung erfolgt gemäß § 3 der Schulordnung Grundschulen.
Die Stadt Coswig fordert alle Eltern bzw. Sorgeberechtigten, ihre Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren sind, als Schulanfänger 2025 anzumelden. Alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder müssen nochmals angemeldet werden. In der Stadt Coswig gilt ein einheitlicher Schulbezirk. Auch Eltern bzw. Sorgeberechtigten, die eine Beschulung ihres Kindes außerhalb des Schulbezirkes oder an einer Schule in freier Trägerschaft wünschen, melden ihr Kind unbedingt an einer der untenstehenden öffentlichen Grundschule an.
Die Schulanmeldung ist am Mittwoch, den 28.08.2024, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, an einer der folgenden öffentlichen Coswiger Grundschulen durchzuführen:
Zur Schulanmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Geburtsurkunde oder entsprechender Nachweis über die Identität des anzumeldenden Kindes,
- Gültiges Ausweisdokument des/der Personensorgeberechtigten,
- Kopie der Sorgerechtserklärung / des Sorgerechtsbeschlusses
- Nachweis Masernschutz
Bei der Anmeldung ist die Teilnahme des Kindes nicht erforderlich; es sollten möglichst beide Sorgeberechtigten erscheinen. Ist dies nicht möglich, ist eine Vollmacht des zweiten Sorgeberechtigten in Verbindung mit einer Ausweiskopie vorzulegen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Grundschulen bzw. das Fachgebiet Schulen/Kitas/Jugend (Tel. 03523 66400).
Carolin Hanns
kom. Fachgebietsleiterin
Schulen/Kitas/Jugend