Vermehrtes Auftreten des Buchsbaumzünslers
Immer wieder erreichen uns Hinweise und besorgte Anrufe bezüglich eines gefräßigen Schädlings im heimischen Garten – des Buchsbaumzünslers. Er befällt ausschließlich die Blätter des Buchsbaumes, was bis zum kompletten Kahlfraß der Pflanze führen kann.
Das frühe Erkennen des Befalls ist für eine effektive Bekämpfung essenziell. Die Methoden reichen von Absammeln der Raupen, großzügigem Abschneiden der befallenen Stellen und dem Abtöten in gut verschlossenen Mülltüten bis hin zu Pflanzenschutzmitteln mit biologischen Wirkstoffen wie Azadirachtin und Bacillus thuringiensis, die als bienenungefährlich eingestuft worden sind. Die Behandlung sollte noch dieses Jahr erfolgen. Zu beachten ist, dass Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dimethoat (z. B. Bi 58) verboten sind und die Verwendung zu empfindlichen Geldstrafen führen kann.
Wichtig: Der Befall von Pflanzen im heimischen Garten ist keine Rechtfertigung dafür, sie einfach verbrennen zu dürfen! Offene Feuer unterliegen auch in solchen Fällen der Vorschriften der Polizeiverordnung der Stadt Coswig und ggf. der Genehmigungspflicht des Ordnungsamtes. Darüber hinaus ist es verboten Grünschnitt oder Gartenabfälle zu verbrennen. Nachzulesen ist das unter § 20 der Polizeiverordnung der Stadt Coswig. (www.coswig.de-Rathaus-Stadtrecht)
Eine gute Nachricht für alle Betroffenen bleibt dennoch: In der Regel werden (den Experten zufolge) auch völlig kahl gefressene Büsche wieder austreiben und müssen nicht gerodet werden. Für weitere Pflanzenschutzfragen im Bereich Haus- und Kleingarten steht Ihnen die Sächsische Gartenakademie zur Verfügung (donnerstags, 14 – 17 Uhr) oder Sie lesen die Veröffentlichung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit weiterführenden Hinweisen zum Thema unter www.medienservice.sachsen.de/medien/news/219409